Heino gewinnt in zweiter Instanz vor Oberlandesgericht Hamburg
Es ging für Heino vor dem OLG um ausstehende Gagen in Höhe von 76.470 Euro gegen seinen Ex-Manager. Das Oberlandesgericht in Hamburg urteilte nun wie vorher die Landgerichte und verurteilte den Manager laut dpa zur Zahlung des Betrages nebst neun Prozent Zinsen seit November 2019.
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Heino freut sich, dass er das Urteil des OLG noch erlebte
Dass Justizia in Deutschland nicht nur auf einem Auge blind ist, sondern ihr Gerichtspersonal noch ausgesprochen langsam arbeitet, ist nichts Neues. Aber wenn ältere Kläger schon dankbar dafür sind, dass sie das finale Urteil noch erleben dürfen, wird es langsam traurig und amüsant. Heino nimmt es zumindest nach dem gewonnen Prozess in zweiter Instanz mit dem nötigen schwarzen Humor.
„Wenn man mit 80 Jahren vor Gericht zieht und dann mit fast 86 Jahren das zweitinstanzliche Urteil bekommt, dann freut man sich, dass man das noch erleben darf. Die Mühle der Gerechtigkeit mahlt zwar langsam, aber gerecht“
so der Volksmusik- und Schlagerstar.
Schon in erster Instanz bekam er größtenteils den Zuspruch
Es ging um eine Summe von mehr als 100.000 Euro, die Heino aus Gagen von Auftritten und Autogrammstunden zustanden. Diese Summe hatte sein Ex-Manager zurückbehalten. Der Gerichtsbeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichtes dazu war einstimmig: Die Kosten des Prozesses trägt der Manager. Dass Heino das Urteil des OLG strahlend empfing, ist ihm wohl kaum zu verdenken nach so langer Zeit.
–> https://schlagerzeile.de/konzerte/heino-singt-auch-dieses-jahr-in-kirchen/