Nach Strafanzeige nun Ermittlungsverfahren
Darf man das Wort “Indianer” zensieren und durch “zusammen” ersetzen? Darüber hat jetzt ein Gericht zu entscheiden. Diether Dehm, Autor des Titels “1001 Nacht” hat einen Strafantrag gegen Florian Silbereisen und den TV-Sender gestellt.
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Eines vorweg: Es ist schon spannend, wie sich dieses Land selbst in die Sackgasse regelt und wie Jahrhunderte lang benutzte Nomen wie “Indianer”, “Negerkuss-Brötchen” und “Zigeunerschnitzel” nun verschwinden müssen.
Den Schlagerabschied von Jürgen Drews nutzten Florian Silbereisen und seine Gesangspartnerin Beatrice Egli dazu, sich in Szene zu setzen, ihre Körper im Rhythmus der Musik aneinander zu reiben und gemeinsam den Klaus Lage-Hit “1001 Nacht” zu (zer)singen (Schlagerzeile berichtete). Stellt es nun eine Urheberrechtsverletzung dar, ein Wort in einer Zeile eines Liedtextes zu verändern? Autor Diether Dehm sieht das so. Er kündigte strafrechtliche Schritte gegen Florian Silbereisen und die Rundfunkanstalt an. Das ist jetzt wohl auch geschehen, berichtet Focus.de.
Danach hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Urheberrecht eingeleitet. „Das Ermittlungsverfahren wurde nach Eingang einer Strafanzeige eingeleitet“, berichtet eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der dpa (Deutsche Presse Agentur) am Montag. Weiter hieß es: „Falls eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Fulda besteht, wird zu prüfen sein, ob ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer Straftat, insbesondere eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, vorliegt.“ Die dpa fragte auch bei Silbereisen nach, der sich aber bisher nicht äußern wollte.
Ob es sich um eine unzulässige Abänderung eines Liedtextes handelt, beschäftigt jetzt einen ganzen Justizapparat. Allein das muss man sich mal vorstellen. Da wird unsinnigerweise das Wort “Indianer” gestrichen und durch “zusammen” ersetzt. Und dann muss vermutlich monatelang akribisch ermittelt werden… Prost Mahlzeit!
In einer Sekunde gesungen, monatelang ermittelt – wow!!!
Die Anzeige ist hauptsächlich gegen den Moderator gerichtet. Ein Zusatz enthält die Bitte um Überprüfung einer Mitschuld von ARD. Bedeutet: Ein Staatsanwalt, der sein Gehalt vom Staat bezieht, ermittelt gegen einen öffentlich rechtlichen Sender, der wiederum GEZ-finanziert ist. Spannend – wenn der Richter oder die Richterin das Urteil fällt, tut er oder sie das im Namen des Volkes gegen alle Steuerzahler…
Darüber hinaus werde geprüft, ob die Zuständigkeit an den Aufzeichnungsort der Sendung weitergeleitet werden kann – ohne Worte. Natürlich gilt auch hier bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
–> zur Vorgeschichte: Tausendmal berührt, rechtswidrig zensiert