Woitschack, Keltermann, Tusch

Woitschack./.Keltermann: Die Waffen wurden niedergelegt

Anna-Carina W. und Christian K. haben sich endlich geeinigt

„Ich bin froh, dass es vorbei ist“ berichtet Christian Keltermann nach der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Hannover, bei dem Anna-Carina Woitschack Klage wegen Beleidigung eingereicht hatte. Was lange nicht möglich erschien, wurde heute dank der Hilfe von Rechtsanwalt Michael Tusch erreicht. Das Versäumnisurteil gegen Keltermann ist ersetzt, er und die Klägerin haben einen Vergleich geschlossen und damit das Verfahren beendet.


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Heute, 14.30 Uhr, Landgericht Hannover: Es erscheinen bei Aufruf der Sache Woitschack gegen Keltermann der Anwalt der Klägerin mit 45-minütiger Verspätung (seine Mandantin fehlte aus beruflichen Gründen entschuldigt) sowie der beklagte Kabarettist mit seinem Rechtsanwalt.

Im Prinzip wurde das bereits ergangene Versäumnisurteil (Schlagerzeile berichtete) gegen den Beklagten einfach umgewandelt. Denn Schlagersternchen bzw. ihr Anwalt und Kabarettist schlossen einen Vergleich, der den Prozess endlich beendete.

Im Vergleich erklärt sich Christian Keltermann bereit, die Ausdrücke „Schlagermatratze“, „Pop(p)schlager“ und „Beine breit machen“ nicht mehr im Zusammenhang mit Anna-Carina Woitschack zu verwenden, die im Gegenzug ihre Anzeige zurücknimmt und auf weitere Forderungen wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz verzichtet.

Schlagerzeile gegenüber war nur Keltermann zu einer Stellungnahme bereit. Er möchte unbedingt noch einmal betonen:

Ich glaube, dass es für alle Beteiligten so ein befriedigendes Ergebnis ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass es mir trotz meiner Meinung, dass es immer noch eine gewisse Presse-, Kabarett- und Satirefreiheit gibt, leid tut, was ich gesagt habe. Und wenn Frau Woitschack in mein Herz sehen könnte, wüsste sie auch, dass ich das wirklich so meine. Sie ist einfach nur zur falschen Zeit in mein Kabarett-Radar gelaufen. Es tut mir leid, und ich wünschte, ich könnte es für sie ungeschehen machen.“

Rechtsanwalt Michael Tusch fast zusammen: „Wir haben uns darauf verständigt, dass das Versäumnisurteil von Ende Februar im Prinzip so bestehen bleiben kann. Mein Mandant hat ja ohnehin kein Interesse daran, die Betitelungen noch weiter zu verbreiten. Er darf also diese drei Begriffe nicht im Zusammenhang mit der Klägerin benutzen, was er so akzeptiert hat. Im Gegenzug verzichtet die andere Partei auf alle weiteren Ansprüche. Dadurch ist die ganze Sache erledigt.“

Woitschack, Keltermann, Tusch
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