Woitschack gegen Keltermann, ©Fracasso

Anna-Carina Woitschack: 3. Runde gegen Keltermann eingeläutet

Morgen weiterer Gerichtstermin

Ja, ja, die Medientrommel ist ordentlich am Rotieren. Anna-Carina Woitschack und der bekannte Kabarettist Christian Keltermann liegen im Klinsch.


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täglich informiert, was im Schlager so passiert…

Das Landgericht Hannover verhängte über Keltermann bereits ein Versäumnisurteil. Das möchte der Kabarettist nicht auf sich sitzen lassen und legte über seinen Anwalt Einspruch ein. Wird damit eine neue Runde im Streit Woitschack gegen Keltermann eingeleitet?

Es ist schon großartig, was in Deutschland so passiert. Ein Kabarettist betitelt ein Schlagersternchen als “Schlagermatratze”, und die deutsche Justiz spricht ein Versäumnisurteil mit Strafen für wiederholte Vorfälle von bis zu 250.000 Euro oder Haft.

Schon spannend. Da Christian Keltermann nach eigener Aussage nicht über die Anwaltspflicht vor Gericht informiert war, gab es ein Versäumnisurteil. Im Klartext heißt das: Das Gericht tat so, als sei der anwesende Beklagte gar nicht vor Gericht erschienen.

Die klagende Partei erschien zur letzten Verhandlung am 27.02. persönlich nicht (Schlagerzeile berichtete). Morgen am frühen Nachmittag geht die Verhandlung in die nächste Runde.

Fest steht, dass morgen kein abschließendes Urteil “im Namen des Volkes” ergehen wird. Fest steht auch, dass die vielbeschäftigte ehemalige DSDS-Teilnehmerin morgen nicht persönlich erscheinen wird. Das erfuhr Christian Keltermann über seinen Anwalt Michael Tusch: “Aus wichtigen beruflichen Gründen ist Frau Woitschack vor Gericht entschuldigt.”

Doch worum geht es dann morgen vor dem Landgericht in Hannover genau? “Mein Rechtsanwalt hat in einem langen Brief begründet, dass für mich die Informationen über eine Anwaltspflicht fehlten”, erklärt der Kabarettist das Vorgehen vor der morgigen Gerichtsverhandlung. Zuversichtlich blickt Keltermann in die Zukunft: “Wir sind relativ sicher, dass alles auf den Zustand vor dem Versäumnisurteil zurückgedreht wird.”

Sollte dies tatsächlich der Fall sein, wird dann neu verhandelt und nicht eine Partei ohne rechtlichen Beistand ignoriert. Laut Angaben von Rechtsanwalt Tusch wird ein vierter Termin immer wahrscheinlicher. Dieser wird aber erst für Ende April/ Anfang Mai erwartet.

Wir sind gespannt, ob Ausdrücke wie “Pop(p)-Schlager” und “Schlagermatratze” dann wieder in Verbindung mit Anna-Carina Woitschack oder überhaupt unter dem Deckmantel der künstlerischen Freiheit gebracht werden dürfen.

Schlagerzeile bleibt für Euch an dem Fall dran.

Woitschack gegen Keltermann

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