Nadine Sieben angeklagt, ©Fracasso

Nadine Sieben angeklagt!

Urteil: Verdammt guter Schlager!

Tatort: Reeperbahn, Imperial Theater
Tatzeit: 30. April, 20.00 Uhr
Tat: Verbreitung von süchtigmachendem Schlager
Angeklagte: Nadine Sieben und Band
Urteil: Schuldig für verdammt guten Schlager.


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Nadine Sieben, ©Fracasso

Das Imperial Theater auf der Reeperbahn ist Kult. Auf der größten Kriminalbühne Deutschlands gibt es von Klassikern der Kriminalgeschichte bis hin zum packenden Psychothriller alles, was das Herz von Krimifans höherschlagen lässt. Doch was sich am 30. April auf der Hamburger Kiez-Bühne abspielte, brachte selbst hartgesottene Kriminaler aus der Fassung. Nadine Sieben und ihre großartige Band wählten genau diesen Tatort, um in den Mai zu schlagern.

Ermittler vor Ort berichten, dass es den Musikern um Nadine schon beim ersten Titel „Leben leben“ gelang, die Fans in hemmungslose Ekstase zu versetzen. Dieser Zustand soll sich beim Song „Mit dir“ weiter verstärkt haben. Es kam zu unkontrollierten Bewegungen in den Gliedmaßen der Betroffenen, die die Angeklagten als „Tanzen“ herunterspielen wurden.

Nadine Sieben, ©Fracasso

Auch die bekannte Sängerin Kerstin Ott wurde in den Mai geschlagert. Nadine Sieben sang ihre extrem gute Version von „Regenbogenfarben“. Anschließend prophezeite sie „Dein Licht wird scheinen“, um die ahnungslosen Gäste in ihr „Baumhaus“ zu entführen.

Natürlich mussten dafür alle Mobilfunkgeräte „Offline“ sein, denn sonst hätte das Publikum vielleicht gemerkt, dass es nicht mit Peter Maffay, sondern mit der Band und der blonden Sängerin über sieben Brücken gehen musste, um dann mit der deutschen Version von „Higher Love“, ihrem ESC-Vorentscheid-Beitrag, in die Pause zu gehen.

Nadine Sieben, ©Fracasso

Fast hätten wir es vergessen: Sieben bediente sich der Songs von hilflosen Senioren. So sang sie vor der Pause noch „Ein Bett im Kornfeld“ von Schlagerlegende Jürgen Drews.

Als die Gäste nach Hause gehen wollten, verkündete die vielseitige Sängerin in beeinflussender Art und Weise: „Das hat alles noch Zeit“, denn „Freunde wie wir“ halten zusammen.

Nadine Sieben, ©Fracasso

Trügerisches ESC-Feeling dann bei „Ein bisschen Frieden“. Ein tolle Botschaft – „Aber bitte mit Sahne“.
Um Einfluss zu nehmen auf alle, die nicht zu 100 Prozent auf Schlager stehen, fing die angeklagte Nadine auch noch zu rocken an. „We will rock you“ machte die Zuschauer widerrechtlich „Atemlos“.

Um ein Phantombild und eine Täterbeschreibung unmöglich zu machen, wechselte Nadine Sieben häufig ihre Garderobe.

Jochen Gäng, ©Fracasso
Jochen Gäng, ©Fracasso

Am Ende ihrer mehr als zweistündigen „berauschenden“ Veranstaltung wurden Tonträger in Form von Vinylschallplatten und CDs veräußert, die einen ähnlichen Zustand wie das Konzert verursachen sollen. Diese Veräußerung stellt einen klaren Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar.

Daniel Salmen, ©Fracasso
Daniel Salmen, ©Fracasso

Gegenüber den Schlagerzeile-Ermittlern zeigten sich Sieben und ihre Band extrem zufrieden und äußerten, dass sie so einen Abend wiederholen werden.

Dennis Bell, ©Fracasso
Dennis Bell, ©Fracasso

Die besondere Schwere der Schuld wird bei der attraktiven Sängerin mit der unverwechselbaren Stimme festgestellt, da sie ihre gesamte Familie mit zum Tatort brachte und dort ihre minderjährigen Kinder anstiftete, ihre heiße Scheibe „Leben leben“ an den Mann zu bringen.

Nadine Sieben mit Band, ©Fracasso

So, und nun mal Klartext. Im Namen des Schlagervolkes ergeht folgendes Urteil: Das nächste Konzert von Nadine Sieben dürft Ihr nicht verpassen! Ebenfalls dabei: Die wegen Mittäterschaft verurteile Band – Daniel Salmen, Dennis Bell, Jochen Gäng sowie Gerti und Gerd Müller.

Nadine Sieben angeklagt, ©Fracasso
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