Mross Strafbefehl
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Mross akzeptiert Forderung der Staatsanwaltschaft

“Schlager-Fuzzi” und “Playback-Künstler”, mit diesen Worten wurde Stefan Mross letztes Jahr im Frühling von einem jungen Mann mehrfach beschimpft. Da platzte dem sonst so besonnenen Moderator der Kragen. Mross teilte aus. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl, der nun rechtskräftig wurde.


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täglich informiert, was im Schlager so passiert…

Die BILD hat es aufgedeckt. Nicht verwunderlich. Denn auch, wenn sich viele Künstler häufig von der großen Tageszeitung distanzieren, sprechen sie doch zuerst wieder mit genau diesem Blatt.

BILD berichtete, dass die Leipziger Staatsanwaltschaft gegen Stefan Mross einen Strafbefehl verhängt hat. Der Grund: Körperverletzung mit versuchter Nötigung.

Was war passiert?

Stefan Mross saß an dem Tag, an dem ihm die Taten vorgeworfen werden, in einem Leipziger Restaurant. Dort beschimpfte ihn ein junger Mann mehrfach mit “Schlager-Fuzzi” und “Playback-Künstler”. Als Mross das Hotelrestaurant verließ, soll ihm der Mann bis zum Hotelzimmer gefolgt sein und seine Beschimpfungen immer weiter wiederholt haben. Irgendwann habe der sonst so besonnene Moderator die Fassung verloren und den Mann am Kragen gepackt.

Gegenüber der BILD sagte Mross: “Er rief sofort die Polizei. Innerhalb von fünf Minuten waren die Beamten vor Ort. Er behauptete, ich hätte ihn geschlagen, und er habe einen Druck auf der Brust verspürt.” Dann fügt Mross noch hinzu: “Er hat es förmlich darauf angelegt, dass ich die Fassung verliere.”

Nach dem Vorfall hatte der sympathische Sänger verständlicherweise eine schlaflose Nacht. “Ich konnte den Vorfall leider nicht mehr ändern.”

Gegenüber der BILD äußerte sich die Staatsanwaltschaft wie folgt: “Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung geführt.” Doch es kommt noch dicker: “Als Ergebnis der Ermittlungen ergab sich ein hinreichender Tatverdacht.”

Da der 47-Jährige laut Bericht keinen Einspruch einlegte, ist der Strafbefehl mittlerweile rechtskräftig. Über die Höhe der Strafe wurden keine Angaben gemacht. Es seien aber weniger als 90 Tagessätze.

Mit diesem rechtskräftigen Strafbefehl gilt Stefan Mross nun als vorbestraft. Unfassbar!

Stefan Mross habe sich entschieden, es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Ob das die richtige Entscheidung war? Stellt sich die Frage, warum der junge Mann Stefan Mross bis zu seinem Zimmer verfolgen und ihn dabei mehrfach beleidigen darf…

Genau wegen solcher Lapalien-Verfahren sind deutsche Gerichte vermutlich überlastet. Und “richtige” Straftäter müssen häufig auf freien Fuß gelassen werden, da eine Anklage nicht rechtzeitig erfolgt. Da wäre Justizia am liebsten auf beiden Augen blind!

Mross Strafbefehl
© SWR/Wolfgang Breiteneicher

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