Verhandlung Woitschack/Keltermann

Anna-Carina – Im Namen des Volkes: Fassungslosigkeit

Vor allem für „objektive“ Berichterstattung

Es macht schon fast sprachlos, womit sich angeblich überlastete Gerichte in Deutschland beschäftigen. Der Streit um die Bezeichnung „Schlagermatratze“ und „PoppSchlager“ zwischen Kabarettist Christian Keltermann und DSDS-Sternchen Anna-Carina W. nimmt ungeahnte Ausmaße an.


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Vorab: Bis zu der heftigen Debatte um den Begriff „Schlagermatratze“ und „PoppSchlager“ war uns der Name Christian Keltermann nicht geläufig. Nachdem die Ex von Stefan Mross den Kabarettisten auf Unterlassung verklagt hatte, änderte sich das schlagartig.

Keltermann auf allen Sendern, allen voran RTL und ARD mit unbrisanter Berichterstattung. Würden wir wie die Kollegen der öffentlich-rechtlichen Sender arbeiten, hätten wir bewusst die schlechte Inszenierung des „Brisant“-Teams geschwärzt.

Apropos schwärzen: Angeschwärzt und förmlich vorgeführt wird hier auch Kabarettist Christian Keltermann. Wir als Schlagerzeile wollten nicht einfach nur eine Partei in dem Fall Keltermann gegen Anna-Carina W. an den Pranger stellen, sondern ein persönliches Statement beider Streithähne einholen. Also stellten wir Anfragen bei dem Kabarettisten und bei der Schlagersängerin.

Das Ergebnis verwunderte. Der Kabarettist war zu einer Stellungnahme bereit, die Schlagersängerin war nicht bereit, mit Schlagerzeile zu sprechen. Zumindest ließ ihr „Ghosten“ auf unsere Anfrage diesen Verdacht aufkommen.

Gestern wurde um 14 Uhr vom Landgericht Hannover ein Versäumnisurteil gegen Christian Keltermann verhängt. Ein Versäumnisurteil, da der Kabarettist zur Verhandlung in der vergangenen Woche ohne rechtlichen Beistand erschienen war.

Schlagerzeile im Interview mit der Sprecherin des Landgerichts:

Jetzt hat der Beklagte Rechtsanwalt Michael Tusch beauftragt. Dieser wird nun erst einmal Einspruch gegen das Urteil einlegen und sprach exklusiv mit Schlagerzeile über den Fall.

Muss der Einspruch zugelassen werden, oder kann er vom Gericht zugelassen werden?

„Meines Erachtens muss er zugelassen werden, da Herr Keltermann laut seiner Aussage über den Anwaltszwang nicht informiert war. Genaueres kann ich erst nach Einsicht in die Verfahrensakte sagen.
Es gibt aber auch die sogenannte Flucht in die Säumnis, mit der man quasi wieder an den Anfang des Verfahrens zurückkehren kann. Auf jeden Fall ist ein Einspruch möglich und zulässig und wird daher eingelegt.“

Was bedeutet das Urteil in der jetzigen Form genau? Darf Herr Keltermann das Wort „Schlagermatratze“ nicht mehr in den Mund nehmen, oder es nur nicht in Zusammenhang mit Frau Woitschack benutzen? Darf er noch „Popschlager“ sagen, was ja, wenn man die Schreibweise außer Acht lässt, auch eine Genre-Bezeichnung ist? Wie werden dann die angedrohten Strafen umgesetzt?

„Das kann ich erst genau sagen, wenn das Urteil in schriftlicher Form hier vorliegt. Sollte mein Mandant dann eine der Betitelungen wiederholen, wird ein neuer Verfahrensabschnitt eröffnet, in dem die Höhe des Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft festgelegt wird.

Das Genre Popschlager darf Herr Keltermann selbstverständlich noch erwähnen, aber nicht im Zusammenhang mit Frau Woitschack.“

Anmerkung der Redaktion: Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf Christian K. die zum Streit führenden Worte theoretisch noch ohne Folgen benutzen. Er selbst erklärt aber ausdrücklich, dies keinesfalls tun zu wollen. Desweiteren sei er immer noch offen dafür, das Ganze im persönlichen Gespräch zu klären und beizulegen.

Auch auf diese Aussage gab es keinerlei bekannte Reaktion seitens der Klägerin. Aber sie legt noch nach: Zusätzlich zum Zivilverfahren hat sie offenbar Strafanzeige wegen „Beleidigung auf sexueller Grundlage“ erstattet.

Erstes Fazit von Rechtsanwalt Tusch: „Das Urteil ist noch nicht sicher. Die Aussagen meines Mandanten könnten durchaus auch durch die Kunstfreiheit abgedeckt sein. Dennoch rate ich dazu, erst einmal jegliche derartige Äußerung bis zur endgültigen Klärung zu unterlassen. Indes versuche ich jetzt, in die ganze Situation wieder etwas Ruhe zu bringen und vielleicht doch noch ein persönliches Gespräch zu erwirken.“

Zum Abschluss sei noch betont: Schlagerzeile war immer bemüht, nicht einseitig zu berichten und eine Partei zu „verteufeln“, sondern vielmehr objektiv die Argumente beider Seiten darzustellen. Leider war Anna-Carina Woitschack zu keinerlei Stellungnahme bereit. Stattdessen schrieb uns ihr Anwalt an und forderte uns auf, den Artikel mit den Aussagen Keltermanns zu löschen, da er unwahr sei.

hier nachlesen: Christian Keltermann: Wenn 29 Sekunden das Leben verändern

Dieser Aufforderung werden wir nicht nachkommen. Wir haben nichts Falsches berichtet, sondern lediglich zitiert, was Christian K. zu den Anschuldigungen sagt. Diese Aussagen sind belegbar.

Schlagerzeile wird daher über den weiteren Verlauf des Verfahrens objektiv schreiben. Doch es sei uns das Statement erlaubt: Erst Anna-Carina Woitschack hat für den entsprechenden Medienrummel in der ganzen Sache gesorgt. Ohne sie wüsste vermutlich heute noch keiner, wer Christian K. überhaupt ist und wie irgendjemand sie betitelt hat.

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