Teure Babyfotos
Da soll noch mal jemand sagen, ein Foto wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit sei zu teuer. Die BILD und die Berliner Zeitung dürfen etwas tiefer in die Tasche greifen. Sie veröffentlichten Fotos vom Baby von Helene Fischer. Mama Helene zog vor Gericht und siegte. Was das nun für den Springer-Verlag bedeutet.
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Erinnert Ihr Euch noch an die BILD-Schlagzeile fünf Monate nach der Geburt von Helene Fischers erster Tochter?
„So süß, die kleine Nala. Erste Fotos von Helenes Baby“
Auch die Berliner Zeitung wurde von dem Paparazzo versorgt. Auf dem Foto ist Helene zu sehen, wie sie liebevoll ihre kleine Tochter in den Armen hält.
Übermedia berichtet, dass die frisch gebackene Mama noch am selben Tag ihren Anwalt einschaltete, um gegen die Tageszeitungen und somit den Verlag vorzugehen. Eineinhalb Jahre später bekam die 39-Jährige vor dem Landgericht Recht. Der Axel-Springer-Verlag muss an Helene Fischer eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro bezahlen. 60.000 gehen zu Lasten der BILD, die den Artikel veröffentlichte. 20.000 Euro Strafe gelten für die Schwesterzeitung BZ, die ebenfalls Aufnahmen zeigte.
Ein stolzer Sieg für Helene Fischer, die seit der Geburt 2021 die Privatsphäre ihrer Familie und vor allem ihrer Tochter schützen will. –> https://schlagerzeile.de/kurz-und-knapp/druckfrisch/traute-sich-was/ Übermedia soll das Urteil vorliegen, in dem als Begründung für den hohen Betrag die Argumente „Signalwirkung“ und „Prävention“ dienen.