Michelle, Steuer

Michelle: Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung

Nachzahlung und weitere Konsequenzen

2018 und 2019 versäumte es Michelle, ihre Steuererklärung abzugeben. Das fand das Finanzamt nicht witzig. Aufgrund dieses Versäumnisses musste die Sängerin rund 160.000 Euro Steuern nachzahlen. Und zu allem Überfluss flatterte laut BILD auch noch ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung ins Haus.


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Solche Post wünscht sich niemand – einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung. Michelle wurde so ein unschöner Brief zugestellt. Das bestätigte Richter Dr. Fabian Krapoth, Direktor des Amtsgerichts Bonn, auf eine BILD-Anfrage.

Genau heißt es: “Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl über acht Monate unter einer Strafaussetzung zur Bewährung erlassen. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden, würde eine Eintragung im Führungszeugnis folgen.” Damit das nicht passiert, muss die 51-jährige Schlagersängerin innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Seit Oktober 2022 hat Michelle Ärger mit dem Finanzamt. Tanja Giesela Hewer, so der bürgerliche Name der Schlagerqueen, steht unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung in den Jahren 2018 und 2019. Darüber hinaus laufen Ermittlungen für das Jahr 2020. Insgesamt zu viel für die Staatsanwaltschaft Bonn. Das zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen wurde mit den Ermittlungen beauftragt.

Die Behörden stellten offene Forderungen in Höhe von 160.000 Euro fest. Damit legten sie geschätzte Einnahmen von rund 500.000 Euro zugrunde. Weil sich Michelle nie selbst um ihre Steuererklärung gekümmert haben soll, soll ein Managementwechsel für das teure Versäumnis verantwortlich sein. Doch da immer die betreffende Person Ansprechpartner für das Finanzamt ist, zeigte sich die Behörde wenig verständnisvoll. –> https://schlagerzeile.de/news/hat-michelle-steuern-hinterzogen/

Michelle beglich den offenen Betrag prompt noch im vergangenen Jahr. Die BILD will wissen, dass die Steuerfahndung dennoch eine Hausdurchsuchung bei ihr vornahm. Michelles Anwalt teilte dem Magazin “Brisant” mit, dass sie innerhalb der Frist Einspruch einlegen und sich nicht öffentlich zu dem Verfahren äußern wird.

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