Dieses Bildmaterial von Helene kann teuer werden
Täglich stöbern mehrere Millionen Menschen auf dem Verkaufs- und Auktionsportal Ebay. Auch schwarze Schafe mischen sich unter seriöse Verkäufer. Zur Zeit macht ein Anbieter mit einem USB-Stick, angeblich vollgepackt mit hochwertigem Bildmaterial von Helene Fischer, von sich reden.
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Die Zahlen sprechen für sich. Über 170 Millionen Euro soll Ebay pro Jahr erwirtschaften. Damit gehört der Internet-„Flohmarkt“ und das Auktionshaus zu den Großen im Geschäft. Ob Neues oder Gebrauchtes, viele Käufer schauen grundsätzlich erstmal bei Ebay vorbei. Darunter auch viele Musik- und Schlagerfans, die hoffen, hier die eine oder andere CD-Rarität oder Merchandise-Artikel zu ergattern.
Zur Zeit sorgt im Netz ein Berliner Verkäufer für Aufsehen. Er bietet einen USB-Stick mit hochwertigem Bildmaterial von Helene Fischer bei Auftritten in den Jahren 2015 bis 2017 an. Dabei scheint es sich offenbar um Pressefotos zu handeln.
Einige Bildbeispiele bei Ebay zeigen Helene mit einer Goldenen Henne und zwei Echos auf der Bühne. Darüber hinaus gibt es hochwertige Bühnenfotos ihrer Gesangsauftritte. In der Beschreibung heißt es:
Der Stick kann versendet oder in Berlin abgeholt werden. Jeder, der sich ein wenig mit Fotografie auskennt, weiß, dass solche Bilder von Helene Fischer sehr begehrt sind – bei Journalisten ebenso wie bei den Fans. Umso mehr verwundert da der Preis. Das Speichermedium soll für nur 30 Euro den Besitzer wechseln.
Doch was im ersten Moment wie ein Schnäppchen klingt, kann sich schnell zur Kostenfalle entwickeln. Denn der glückliche Käufer möchte die Fotos sicher auch weiterverwenden, zum Beispiel auf einer Fanseite.
Aber Vorsicht! Genau das kann teuer werden. Denn einfach so ein Foto ins Netz zu stellen, ist nicht erlaubt. Und bei diesem Preis mag man stark bezweifeln, dass es sich bei dem Verkäufer auch um den Fotografen, also den Urheber der Bilder, handelt. Denn Profis wissen, was solches Bildmaterial wert ist.
Juristisch regelt §19a UrhG, dass allein dem Urheber das Recht zur „öffentlichen Zugänglichmachung“ bleibt. Wer also eine Bild ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, macht sich strafbar. Also lieber die Finger vom mutmaßlichen Schnäppchen lassen!