Stefan Mross, Strafbefehl

Stefan Mross: Zu schlagfertig für GEZ-Programm?

Muss der beliebte Moderator gehen?

Es liegt schon fast ein Jahr zurück, da hatte Stefan mit einem Mann in einem Leipziger Hotel angeblich eine handgreifliche Auseinandersetzung. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl, Mross akzeptierte. Muss er deshalb bei „Immer wieder sonntags“ das Mikro abgeben?


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„Schlagerfuzzi“ und “Playbackkünstler“, mit diesen Wörtern hatte ein junger Mann am 1. Mai 2022 den beliebten Moderator im Restaurant des Leipziger „Penta Hotel“ betitelt.

Nachdem der Mann Stefan Mross mehrfach beleidigt hatte, was offensichtlich niemanden vom Hotelpersonal interessierte, verließ Mross das Restaurant und ging zu seinem Hotelzimmer. Der junge Mann folgte ihm bis zu seinem Zimmer und wiederholte mehrfach die Beleidigungen.

Irgendwann wurde es Stefan Mross verständlicherweise zu viel, und er packte den Mann am Kragen. Sofort rief dieser die Polizei, die Staatsanwaltschaft stellte Strafantrag – wegen Körperverletzung mit versuchter Nötigung.

Mross wollte den Vorfall trotz schlafloser Nacht nicht an die große Glocke hängen und akzeptierte den Strafbefehl. Damit gilt der sonst so besonnene Moderator als vorbestraft (Schlagerzeile berichtete).

Nun fand die BILD heraus, dass Mross seinen Arbeitgeber nicht darüber informierte. Die Herrschaften vom SWR seien nun verärgert, heißt es.

Anscheinend haben die Programmchefs nicht viel Zeit zum Lesen. Schließlich ging dieser fragwürdige Zwischenfall mehrfach durch die Medien. Und mindestens die BILD-Zeitung dürfte den SWR-Verantwortlichen wohl ein Begriff sein.

Ob Stefan mit Eintrag ins Bundeszentralregister noch der passende Moderator für eine sonntägliche Familienshow ist, wird laut BILD gerade geklärt. Unfassbar!! Der SWR hätte gern weitere Informationen von Quotengarant Mross.

Dass die neue Staffel mit dem beliebten Moderator wirklich stattfindet, ist möglich, aber nicht sicher. Sollten die Sendungen tatsächlich ohne den 47-Jährigen stattfinden, empfehlen wir, auszuschlafen und danach den ZDF-Fernsehgarten einzuschalten.

–> zum Thema: Stefan Mross: Strafbefehl rechtskräftig

Stefan Mross, Strafbefehl
© SWR/Schneider-Press/W.Breiteneicher

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